Bielefeld

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der comspace GmbH & Co. KG

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen der comspace GmbH & Co. KG und Ihnen als Kunden vereinbart:

(1) Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der comspace GmbH & Co. KG (nachfolgend „comspace“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB erkennt comspace nicht an, es sei denn der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen AGB erfolgt.
3. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils gültige Fassung erhalten Sie auf Anfrage oder unter www.comspace.de/agb.

(2) Kostenvoranschlag

1. Auf Wunsch des Kunden erstellt comspace einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen.
2. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages übernommen. Abweichungen von bis zu 25% sind möglich.
3. Sämtliche in einem Kostenvoranschlag nicht genannten Leistungen werden im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht und nach Maßgabe des tatsächlichen Aufwandes gesondert abgerechnet.
4. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages durchführbar (>25%), wird comspace den Kunden rechtzeitig hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Für die bis dahin vereinbarte und erbrachte Leistung hat comspace einen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht für Aufwendungen, die nicht in der Vergütung enthalten sind.

(3) Angebote, Vertragsabschluss, Form

1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch comspace.
2. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
3. Angebote von comspace sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend. An Festpreisangebote hält sich comspace zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
4. Dem Kunden werden keine Eigentums- und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von comspace.

(4) Zusammenarbeit

1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche, die Durchführung des Vertrages betreffenden Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Vertretungspersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben sich die Parteien unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.
2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über den Projektfortschritt bzw. Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird comspace dem Kunden eine Bestätigung in Form eines Gesprächsprotokolls erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn nicht eine der Parteien unverzüglich nach Erhalt bzw. Kenntnisnahme widerspricht.

(5) Leistungen

1. Die Einzelheiten der von comspace für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes.
2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist comspace nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Quelldateien etc. verpflichtet.
3. comspace ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

(6) Mitwirkungsleistungen

1. Der Kunde unterstützt comspace bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
2. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standardformat zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von comspace in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann angefordert werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde hierfür die anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der comspace.
3. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die erkennbaren Folgen daraus comspace unverzüglich mitzuteilen.

(7) Leistungsänderungen

1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies comspace schriftlich mit. Comspace wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Diese Prüfung ist nach dem üblichen Stundensatz der comspace zu vergüten.
2. Comspace teilt dem Kunden das Ergebnis dieser Prüfung mit. Hierbei wird entweder ein detaillierter Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreitet oder dargelegt, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
4. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungsarbeiten zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Comspace wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5. Wünscht comspace eine Änderung des vertraglichen Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt in diesem Fall comspace.

(8) Freigabe, Abnahme

1. Nach Aufforderung durch comspace ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
2. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6, Leistungsänderungen)

(9) Zugang zum elektronischen Projketpool, Wiki, Kundenbereich

1. Comspace betreibt elektronische Projektpools, auf die über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum jeweiligen Projekttool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, comspace unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekttool ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.

(10) Termine

1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat comspace nicht zu vertreten. Sie berechtigen comspace, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Comspace wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
2. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden das Setzen einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

(11) Rechte

1. Comspace gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
2. Will der Kunde von comspace gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarvereinbarung.
3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
4. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken comspace als realisierende Agentur mit Link zur Homepage https://www.comspace.de zu nennen.
6. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(12) Versand

1. Werden das Werk oder zur Durchführung des Vertrages gehörende Gegenstände auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden über. Dieser Gefahrenübergang ist unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
2. Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart wurden, kann comspace die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Comspace wird bei dieser Wahl auf die ohne Weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
3. Falls der Kunden eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

(13) Fremdleistungen

1. Comspace wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, comspace hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

(14) Vergütung

1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist comspace berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
Bei einer Auftragssumme ab 10.000,00€ kann comspace vom Kunden eine erste Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen. Ab einer Auftragssumme von 20.000,- € verpflichtet sich der Kunde zu einer solchen Anzahlung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
2. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der comspace anwendbar. Diese sind auf Anfrage einsehbar. Comspace berechnet die durchgeführten Dienstleistungen in Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Arbeitsstunden. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt eine Viertelstunde.
3. Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) Anwendung.
4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen, Reiseaufwendungen, die comspace im Rahmen der Auftragsdurchführung entstehen, vom Kunden zu tragen.
6. Pro einfachem Entfernungskilometer und Mitarbeiter werden dem Auftraggeber 0,50 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Übernachtungskosten werden nach Vereinbarung berechnet. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so werden pro Übernachtung 100,- € zzgl. MwSt. im Inland und 150,- € zzgl. MwSt. im Ausland oder bei Messen in Rechnung gestellt.
7. Kostenvoranschläge der comspace sind im Hinblick auf die spätere Abrechnung unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
8. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von comspace schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% übersteigen, wird comspace den Kunden unverzüglich darauf hinweisen.
9. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend am Monatsende soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

(15) Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
2. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

(16) Mängelansprüche

1. Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Comspace ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/ Herstellung einer neuen, mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn comspace die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
3. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr.

(17) Haftung

1. Im Fall des Vorsatzes haftet comspace unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet comspace auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
3. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
4. Der Kunden haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(18) Fremdinhalte

1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist comspace nicht verantwortlich. Comspace ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare, gewichtige Risiken hinweisen.
2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte comspace selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde comspace schad- und klaglos.
3. Entsteht comspace durch Materialen oder Inhalte des Kunden ein Schaden, so haftet der Kunde für diesen Schaden gegenüber comspace.
4. Der Kunde ist verpflichtet, comspace den entstandenen Schaden (Aufwand, Schadenersatz) aus einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Nutzung (Hacking, Phishing, Spamming, etc.) der bereitgestellten Systeme zu ersetzen.

(19) Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der comspace aus ihren Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der comspace.
2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde comspace unverzüglich zu benachrichtigen.

(20) Geheimhaltung, Referenznennung

1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge jeden Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf comspace den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse gelten machen.
5. Der Kunden wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. Comspace übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails geführt werden.

(21) Datenschutz

1. Comspace ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

(22) Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Ort der Niederlassung der comspace GmbH & Co. KG.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Bielefeld. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Comspace hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
4. Sollten aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweist, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.


Bielefeld, September 2009